Der Beruf des Heilpraktikers ist ein selbständiger und freier Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des deutschen Heilpraktikergesetzes. Die Behandlungsmöglichkeiten umfassen ein großes Spektrum naturheilkundlicher und alternativer Methoden.
Die Arbeitsweise besteht in der Feststellung, Linderung und Heilung von körperlichen und psychosomatischen Beschwerden und Erkrankungen auf dem Prinzip der Ganzheitlichkeit.
Der Heilpraktiker stellt eigenständig Diagnosen und Behandlungskonzepte auf.